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Kontakt

Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage
Soziokulturelles- & Frauenzentrum
der Fraueninitiative Magdeburg e. V.
Karl-Schmidt-Straße 56
D – 39104 Magdeburg
Tel  0391 4048089
E-Mail: kontakt[at]courageimvolksbad.de

Telefonisch sind wir unter 0391 4048089 zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar.

Unsere regulären Öffnungszeiten:
Mo 10.00 bis 16.00 Uhr
Di 14.00 bis 19.00 Uhr
Mi 16.00 bis 19.00 Uhr
Do10.00 bis 19.00 Uhr

Unsere Kontoverbindung:
Kontoinhaberin: Fraueninitiative Magdeburg e.V.
IBAN: DE37 8109 3274 0001 7046 05
BIC: GENODEF1MD1

Wir befinden uns hier

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen wünschen, sind folgende
Ansprechpartnerinnen für Sie da:

Jacqueline Brösicke, Boguslawa Kowal, Kirsten Mengewein


Für Kartenverkauf vor Ort gilt:

1. Reservierung
Kartenreservierungen sind bis einen Tag vor dem Veranstaltungstermin möglich und können persönlich zu unseren Öffnungszeiten, telefonisch unter 0391 / 40 48-089 sowie per E-Mail (kontakt[at]courageimvolksbad.de) erfolgen.
 
2. Abholung reservierter Karten
Die Karten sollten spätestens am Veranstaltungstag bis 16 Uhr abgeholt werden. Wenn der Veranstaltungstag ein Freitag, Samstag oder Sonntag ist, müssen die Karten bis zum Donnerstag davor bis 19 Uhr abgeholt werden. Im Falle nicht rechtzeitiger Kartenabholung verfallen sowohl die Vorbestellung als auch die Vorverkaufskonditionen.
Die Karten können Montag – Donnerstag zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden.

Abendkasse
Die Abendkasse öffnet 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn direkt am Veranstaltungsort. Vorbestellungen für die Abendkasse werden nicht entgegen genommen.
Am Tag der Veranstaltung gilt der Preis der Abendkasse.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren haben freien Eintritt (gilt nur für Konzerte und gegen Vorlage des Schüler*innen-Ausweises).

Ermäßigungsberechtigt sind nach Vorlage eines entsprechenden Nachweis-Dokuments: Schüler*innen und Auszubildende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Student*innen (bis max. 29 Jahren), Menschen mit Schwerbehinderung (Ausweis), Empfänger*innen des Bürgergeldes (i. S. d. SGB II und SGB XII), Inhaber*innen der Otto-City-Card.

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